Rückerstattungen wegen schlechten Wetters sind auf dem Mount Rinjani normalerweise kein Problem, da die Trekkinggebühr erst bei Ihrer Ankunft bezahlt wird. Dadurch verlieren Sie kein Geld, wenn das Trekking wetterbedingt abgesagt werden muss. Die einzige Vorauszahlung ist die Nationalparkgenehmigung, und diese Gebühr wird vom Park selbst verwaltet. Sie ist unter keinen Umständen erstattungsfähig, auch nicht bei schlechtem Wetter. Da die Trekkinggebühr jedoch erst am Starttag erhoben wird, sind Sie vor größeren Verlusten geschützt.
Wetterbedingte Absagen sind äußerst selten. Der Rinjani bleibt bei normalem Regen, Bewölkung oder leichtem Wind geöffnet. Selbst typische Regenzeitbedingungen führen normalerweise nicht zu einer Schließung, da der Berg von Januar bis März vollständig geschlossen ist. Der Nationalpark erlässt nur in außergewöhnlichen Situationen Schließungen – etwa bei starken Erdbeben, extremen Stürmen, potenzieller vulkanischer Aktivität oder anderen Naturereignissen, die den Weg unsicher machen. Diese Fälle sind sehr selten.
Wenn der Park den Berg schließt und Ihr Trek nicht beginnen kann, wird die Trekkinggebühr einfach nicht erhoben. Nur die bereits bezahlte, nicht erstattungsfähige Genehmigung geht verloren. Wenn die Schließung nur vorübergehend ist und Sie flexibel sind, können wir Ihnen helfen, auf ein späteres sicheres Datum umzubuchen.
Insgesamt besteht für Wanderer nur ein sehr geringes finanzielles Risiko durch wetterbedingte Absagen. Da Sie erst bei Ankunft bezahlen, sind Sie gegen die meisten unvorhergesehenen Situationen geschützt, und nur die Nationalparkgebühr bleibt nicht erstattungsfähig.